Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Ratgeber Exclusiv (Stand 17. Juli 2009)

1. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt für die vereinbarte Laufzeit unter Berücksichtigung der monatlichen Bestellmenge zustande, sobald der Verlag die Bestellung bestätigt.

 

2. Vertragslaufzeit

Die Laufzeit des Abonnements beginnt nach der ersten bezahlten Lieferung.

 

3. Kündigung und Reduzierungen

Das Abonnement kann jeweils 3 Monate vor Ablauf des Bezugsjahres durch Einschreiben gekündigt werden. Andernfalls verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr. Auflagenreduzierungen können aus technischen Gründen nur mit einer Frist von 2 Monaten ab Mitteilung durchgeführt werden. Ist aus einem triftigen Grund eine Reduzierung notwendig, so verlängert sich jeweils das Abonnement, bis die insgesamt bestellte Anzahl Exemplare abgenommen ist. Auflagenreduzierungen unterhalb der im Vertrag genannten Mindestmengen sind nicht möglich. Bei Nichterfüllung des Vertrages oder Nichtabnahme einer Sendung wird der Rechnungsbetrag zuzüglich Versandkosten für die ganze Vertragsdauer sofort fällig. Kündigungen und Reduzierungen bedürfen der Schriftform und werden vom Verlag zum Nachweis des rechtzeitigen Zugangs schriftlich bestätigt.

 

4. Ausstattung

Der Verlag liefert dem Auftraggeber die Zeitschrift „Ratgeber aus Ihrer Apotheke“, bestehend aus dem allgemeinen Redaktionsteil und den 4 individuell dem Auftraggeber zur Verfügung stehenden Umschlagseiten. Davon ausgenommen sind die Titelplatzierung „Ratgeber aus Ihrer ....-Apotheke“ und das Verlagsimpressum die feste Bestandteile der Zeitschrift sind. Sollten die vom Verlag benötigten Unterlagen für die individuellen Eigenseiten des Auftragsgebers nicht oder nicht rechtzeitig zum jeweiligen Redaktionsschluss vorliegen, so behält der Verlag sich vor, den jeweiligen Freiraum mit den Inhalten der vorherigen Ausgabe nach eigenem Ermessen zu gestalten. Wird dieser Termin durch den Auftraggeber nicht eingehalten, so hat er keinen Rechtsanspruch auf pünktliche Lieferung seiner Zeitung.


5. Urheberrechte

Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte, insbesondere die der weiteren Vervielfältigung und Verbreitung, bleiben alleine dem Verlag vorbehalten. Kein Teil der Zeitschrift darf ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden.


6. Sondervereinbarungen

Sondervereinbarungen gelten nur, wenn sie von beiden Seiten schriftlich bestätigt werden.


7. Preise

Für Deutschland verstehen sich alle vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Herstellungskostenveränderungen behalten wir uns vor, die Bezugspreise nach Maßgabe der gestiegenen Herstellkosten anzugleichen, ohne dass dadurch die Abnahmeverpflichtung des Abonnenten erlischt.

 

8. Zahlung

Die Regulierung erfolgt nach Warenerhalt im Einzugsermächtigungsverfahren ohne Abzug. Bei Zahlungsverzug kann der Verlag Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Verlag auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

9. Lieferung

Den Versand nimmt der Verlag für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Verlag ausdrücklich bestätigt werden. Gerät der Verlag mit seinen Leistungen in Verzug so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Betriebsstörungen im Verlag sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen Eigentum des Verlages.

 

10. Haushaltszustellung

Wird die Haushaltszustellung durch den Verlag organisiert, erfolgt die Verteilung ausschließlich an Haushalte durch Briefkasteneinwurf. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur ein Exemplar eingeworfen. In Hochhäusern, in denen ein Briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird auch nach mehrmaligem Klingeln nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient. Einwurfverbote werden grundsätzlich beachtet (Briefkästen gekennzeichnet durch gut sichtbare Aufkleber).
Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime, Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen.

 

11. Beanstandungen

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verlag nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Verlag oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwaige Reklamationen über eine nicht vertragsgemäße Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und müssen innerhalb von 5 Tagen beim Verlag vorliegen, damit Beanstandungen überprüft und abgestellt werden können.

Bei begründeten Beanstandungen ist dem Verteilerunternehmen die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistungen. Insbesondere berechtigt der Nachweis von einzelnen oder mehreren Anschriften, die sich in verschiedenen Verteilerbezirken befinden, nicht zum Abzug von der Rechnung. Bei begründeten Beanstandungen aus eigenem Verschulden leistet der Verlag angemessenen Schadenersatz im Verhältnis zur Fehlleistung. In diesem Fall wird die Stückzahl des von der Beanstandung betroffenen einzelnen Verteilerbezirkes gutgeschrieben. Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich mehr als 10 Prozent der angestrebten Abdeckungsquote nicht verteilt wurden, so steht dem Auftraggeber das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweilige Zustellgebiet zu. Schadensersatz kann höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes geleistet werden. Weitergehende Regressansprüche sind ausgeschlossen. Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilerleistung als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

 

12. Verwahren

Vorlagen, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Verlag nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 


13. Eigentum, Urheberrecht, Impressum

Die vom Verlag zur Herstellung der Zeitschrift eingesetzten Filme und Daten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Verlages und werden nicht ausgeliefert, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden. Der Auftraggeber ist für seine individuell gestalteten Seiten als Mitherausgeber sowohl presserechtlich als auch nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verantwortlich. Für den allgemeinen Teil der Zeitung liegt die Verantwortung beim Verlag, dies wird in geeigneter Weise auf der Zeitschrift dargestellt. Der Auftraggeber wird Mitherausgeber seiner Zeitung, dies wird im Impressum ausgewiesen.

 

14. Bundesdatenschutzgesetz

Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Daten werden im Verlag gespeichert und maschinell verarbeitet. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz werden diese Daten nur zu dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck genutzt (gem. §§ 26 und 34 BDSG).

 

15. Geltendes Recht

Für diesen Vertrag und die einzelnen Lieferungen gilt das deutsche Recht. Das UN-Kaufrecht ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer seinen Sitz im Ausland hat.

 

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Oberhausen.


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